Bewerbung für den Studiengang
Der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg startet ab dem WiSe 2022/ 23 anderhalbjährlich, d.h. der nächste Start findet zum SoSe 2024 am 1. April 2024 statt. Sie können sich ab sofort bis zum 31. Oktober bewerben.
Am 13. Juni findet eine Online-Informationsveranstaltung (ZOOM) statt, alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Startseit.
Möchten Sie informiert werden, wenn wir wieder ausschreiben? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail. Wir nehmen Sie dann in unserer E-Mail-Verteilungsliste auf.
Zielgruppe
Der Weiterbildungs-Master Angewandte Familienwissenschaften (M.A.) richtet sich an Personen mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (B.A.; B.Sc.) mit einschlägiger Berufserfahrung, die sich zu Fach- und Führungskräften für die Arbeit mit und für Familien weiterqualifizieren möchten.
Einschlägig Qualifizierte ohne ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium können durch eine Eingangsprüfung zum Studium zugelassen werden.
Zugangskriterien
Ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium sowie eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung oder eine hochschulzugangsberechtigende (Fach-)Hochschulreife, eine bestandene Eingangsprüfung sowie mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt durch eine Zulassungskommission.
Studienbewerbung
Für eine Bewerbung sind folgende Dokumente einzureichen:
- Urkunde über erworbenen (Fach-)Hochschulabschluss 210 CP (oder 180 CP*)
- bei Bewerber*innen ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Abitur, Fachhochschulreife, Abschluss einer Meister- oder Technikerschule, Verwaltungsakademieabschluss) - Motivationsschreiben (max. 2 DIN-A4-Seiten)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Schul- und Hochschulzeugnisse, Zeugnisse über Aus- und Weiterbildungen, berufliche Tätigkeiten, Praktika usw.
- bei Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Hochschule erworben haben: schriftlicher Nachweis über das Bestehen (mind. DSH 2) eines international anerkannten deutschen Sprachtests
Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte online an: sabina.stelzig-willutzki(at)haw-hamburg.de
Die Email-Adresse familienwissenschaften(at)haw-hamburg.de. kann seit Dezember 2022 aufgrund eines Hackerangriffs auf die gesamte Hochschule nicht abgerufen werden.
Sollten Sie sich nicht per E-Mail bewerben, dann senden Sie Ihre Bewerbung bitte per Post an:
Prof. Dr. Katja Weidtmann
Fakultät Wirtschaft und Soziales
Department Soziale Arbeit
Alexanderstraße 1
20099 Hamburg
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie ggf. zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
*Bei Bewerber*innen mit einem (Fach-)Hochschulabschluss mit 180 CreditPoints sind die fehlenden CreditPoints durch Kompensationsleistungen oder eine Anerkennung von bisherigen Leistungen zu erbringen (siehe Merkblatt für Bewerber+innen mit weniger als 210 CPs)
Eingangsprüfung und Anerkennung von Leistungen
Rechtliche Verankerung der Eingangsprüfung
Zu einem Studium “ […] in einem künstlerischen oder einem weiterbildenden Masterstudiengang [ist] auch berechtigt, wer eine Eingangsprüfung bestanden hat, in der eine fachliche Qualifikation […], nachgewiesen wird, die der eines abgeschlosenen grundständigen Studiums gleichwertig ist.“ (§ 39 Abs. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz)
Ablauf der Eingangsprüfung und der Anerkennung von Leistungen
Bei einer Bewerbung ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (EBH) muss eine Eingangsprüfung abgelegt werden. Im Folgenden Merkblatt ist der Ablauf des Bewerbungsprozesses für Personen ohne EBH beschrieben:
Bei einer Bewerbung mit einem Hochschulabschluss, der 180 Credit Points, ist die Anerkennung von Berufspraxis und anderen Leistungen für die fehlenden 30 Credit Points möglich. Eine genauere Beschreibung, wie die Anerkennung stattfindet, ist im folgenden Dokument beschrieben:
Prüfungs- und Studienordnungen
Informationen zur Auswahlordnung und zur Prüfungsordnung finden Sie hier
Kosten / Gebühren
Weiterbildende Master-Studiengänge sind in Deutschland prinzipiell kostenpflichtig. Für den Master-Studiengang „Angewandte Familienwissenschaften“ betragen die Studiengebühren insgesamt 8,500 € (pro Semester 1,700 €). Diese Gebühren können im vollen Umfang steuermildernd als Weiterbildungsmaßnahme geltend gemacht werden.
Zusätzlich ist ein Semesterbeitrag zu entrichten (Höhe im Sommersemester 2021: 335,60 €). Dieser setzt sich zusammen aus Beiträgen für Studierendenwerk, Studierendenschaft (AStA), Härtefond, Semesterticket und Verwaltungskosten.
Finanzierungsmöglichkeiten
- Bildungsprämie – das Programm ist leider zum 31.12.2021 ausgelaufen
- Leitfaden Weiterbildung finanzieren
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
- Bildungsfonds (eine Finanzierung über den Bildungsfonds ist bis zum nächsten Jahr nicht möglich)
- Studienkredit
- Weiterbildungsbonus
- Deutschlandstipendium
- Kuhlmann-Stiftung
- Investitionsbanken der Länder (ESF)
- Informationen zur steuerlichen Absetzung von Studienkosten
- Broschüre Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung
- Begabtenförderung für Berufserfahrene
- Fördermöglichkeiten berufsbegleitende Weiterbildung
Informationen für Studierende mit Familienpflichten
Teilnehmer*innen mit Familienpflichten können durch das Familienbüro der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) beraten und ggf. unterstützt werden. Mehr Informationen über die Angebote des Familienbüros finden Sie hier.